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Schülertransport

 
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Schülertransport – lange Schulwege dürfen das Lernen nicht erschweren

In der Schweiz haben Kinder einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Schülertransport, wenn der Weg für sie nicht zumutbar ist. In diesem Fall muss die Gemeinde den Transport zwingend organisieren und finanzieren. Neben Länge der Wege, Alter des Kindes wird auch die Gefährlichkeit des Weges berücksichtigt.

Für im Grossraum Bern wohnhafte Schüler bieten wir komfortable Beförderungsmöglichkeiten an. Auch in diesem Fall gelten strenge Bedingungen für Fahrzeuge und Fahrer, die wir selbstverständlich erfüllen. Der Kanton Bern finanziert diese Transporte weiterhin mit. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Gemeindeverwaltung oder bei uns unter 031 333 99 33 oder info@flexmobil.ch

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